Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUKIA Immobilien- und Beratungs GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Serviced Apartments der EUKIA Immobilien- und Beratungs GmbH (nachfolgend kurz: „Serviced Apartment Vermieter") zu Beherbergungszwecken sowie für sämtliche weiteren Leistungen, die der Serviced Apartment Vermieter in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden erbringt. Der Serviced Apartment Vermieter ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn ihre Geltung im Voraus ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch den Serviced Apartment Vermieter zustande. Es steht dem Serviced Apartment Vermieter frei, die Annahme schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder konkludent durch Erbringung der Leistung zu erklären.
  2. Nimmt der Kunde eine Gruppenbuchung vor, kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zustande. Die Einzelheiten dieses Kontingentvertrags werden ergänzend in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Serviced Apartment Vermieter und dem Kunden geregelt. Im Rahmen dieses Kontingentvertrags haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn ein Kunde in einem oder mehreren Buchungsvorgängen mehr als 10 Serviced Apartments bucht und diese Buchungen in einem zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang stehen. Unerheblich ist dabei, auf welchem Weg die Buchung erfolgt; eine Gruppenbuchung kann insbesondere telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auf sonstige Weise vorgenommen werden.
  4. Vertragspartner sind ausschließlich der Kunde und der Serviced Apartment Vermieter. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, beispielsweise ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, ohne selbst Vertragspartner werden zu wollen, so haftet dieser Dritte dem Serviced Apartment Vermieter gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

III. Rücktritt des Serviced Apartment Vermieters

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder eine auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht erbracht, ist der Serviced Apartment Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Serviced Apartment Vermieter gegenüber dem Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen.
  2. Der Serviced Apartment Vermieter ist außerdem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • höhere Gewalt oder sonstige vom Serviced Apartment Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • das Serviced Apartment unter irreführender oder unzutreffender Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, insbesondere hinsichtlich der Person des Kunden oder des Endnutzers;
    • der Serviced Apartment Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Serviced Apartment Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese Gefahr seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist;
    • der Kunde oder der Endnutzer das Serviced Apartment unbefugt einem Dritten überlässt;
    • der Kunde oder der Endnutzer das Serviced Apartment vertragswidrig nutzt oder gebraucht, insbesondere zu gewerblichen Zwecken oder zu sonstigen Zwecken, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bloßen Übernachtung stehen;
    • der Kunde oder der Endnutzer die Ruhe im Serviced Apartment Haus fortgesetzt und nachhaltig stört.
  3. Erfolgt der Rücktritt des Serviced Apartment Vermieters berechtigterweise, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Serviced Apartment Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Serviced Apartment Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie eine etwaige Zustimmung zur Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Wurde zwischen dem Serviced Apartment Vermieter und dem Kunden ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Serviced Apartment Vermieters ausgelöst werden. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Serviced Apartment Vermieter ausgeübt wird.
  3. Besteht zugunsten des Kunden weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält der Serviced Apartment Vermieter seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Der Serviced Apartment Vermieter muss sich jedoch Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Serviced Apartments sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Erfolgt keine anderweitige Vermietung, kann der Serviced Apartment Vermieter die ersparten Aufwendungen pauschal ansetzen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Serviced Apartment Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach Vornahme der Buchung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in Textform (E-Mail) erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Serviced Apartment Vermieter maßgeblich.
  5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Serviced Apartment oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne den Serviced Apartment Vermieter hierüber rechtzeitig zu informieren.

V. Anreise, Übergabe des Serviced Apartments

  1. Das Serviced Apartment wird ausschließlich zu Beherbergungszwecken überlassen.
  2. Der Kunde hat Anspruch auf Bereitstellung eines Serviced Apartments der gebuchten Kategorie. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Serviced Apartments besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Das Serviced Apartment steht dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

VI. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

  1. Zu den Leistungen des Serviced Apartment Vermieters zählen die Überlassung der Apartments sowie weitere Leistungen, etwa die Vermietung von Stellplätzen, Auslagen für den Kunden gegenüber Dritten, in Anspruch genommene Leistungen Dritter, Steuern, lokale und staatliche Gebühren sowie sonstige Kosten, die durch oder infolge der Beherbergung des Kunden entstehen; hierzu gehören beispielsweise auch durch den Kunden verursachte Schäden. Die angebotenen Preise gelten jeweils nur für das vereinbarte Gesamtvolumen. Werden einzelne Bestandteile dieses Gesamtvolumens storniert oder geändert, behält sich der Serviced Apartment Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder den verbindlichen Leistungsumfang neu zu kalkulieren.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Serviced Apartments sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten oder geltenden Preise zu zahlen (Gesamtpreis). Lässt sich eine konkrete Preisvereinbarung nicht feststellen, gelten die im Serviced Apartment Haus zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise als vereinbart. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die der Kunde unmittelbar oder über den Serviced Apartment Vermieter beauftragt und deren Vergütung der Serviced Apartment Vermieter verauslagt.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, werden die Preise entsprechend angepasst. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und haben sich in diesem Zeitraum die im Serviced Apartment Haus geltenden Preise erhöht, ist der Serviced Apartment Vermieter berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anzuheben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach Maßgabe der für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preise des Serviced Apartment Hauses führen.
  4. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und umfasst grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Nicht umfasst sind öffentlich-rechtliche Abgaben wie z. B. Kurtaxen oder Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer"). Diese werden dem Kunden in der jeweils anfallenden Höhe gesondert berechnet.
  5. Leistungen des Serviced Apartment Vermieters sind sofort nach Buchung und/oder Leistungserbringung und/oder Zugang einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Serviced Apartment Vermieter kann jederzeit unverzügliche Zahlung vom Kunden verlangen. Der Kunde gerät spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Für jede Mahnung hat der Kunde pauschal 10,00 € Mahnkosten zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Serviced Apartment Vermieter keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Serviced Apartment Vermieter stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
  6. Der Serviced Apartment Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in einer von ihm zu bestimmenden Form (z. B. Kreditkartengarantie, Anzahlung oder Vorauszahlung) zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine der Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung können im Vertrag festgelegt werden.
  7. In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfangs, ist der Serviced Apartment Vermieter berechtigt, eine Erhöhung der vereinbarten Vorauszahlung oder eine zusätzliche bzw. erhöhte Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Beherbergungskosten zu verlangen.
  8. Der Serviced Apartment Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und auch während des Aufenthalts des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern eine solche nicht bereits nach den vorstehenden Bestimmungen geleistet wurde.
  9. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden der Übernachtungspreis, sämtliche sonstigen vereinbarten Entgelte sowie bei Abreise festgestellte Schäden und Inventarfehlstände der vom Kunden bei der Buchung angegebenen Kreditkarte belastet. Der Kunde ermächtigt den Serviced Apartment Vermieter sowie gegebenenfalls dessen Inkassobevollmächtigte bereits jetzt, sämtliche fällig werdenden Beträge von der bei Buchung benannten, bei Vertragsabschluss vorgelegten, nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte einzuziehen. Hierunter fallen auch Zusatzkosten und Schäden, insbesondere Kosten infolge von Feuerwehreinsätzen, Fehlalarmen, Sicherheitsdiensten, Polizeieinsätzen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen, soweit diese durch ein vom Kunden zu vertretendes Verhalten des Kunden, seiner Mitreisenden oder seiner Besucher veranlasst wurden.
  10. Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen gegen Forderungen des Serviced Apartment Vermieters aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

VII. Kundendaten

  1. Zur Sicherstellung der Kommunikation ist der Kunde spätestens bei Anreise verpflichtet, die vom Serviced Apartment Vermieter angeforderten Daten sämtlicher Gäste, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Staatsangehörigkeit, über ein vom Vermieter bereitgestelltes System oder mittels eines Formulars mitzuteilen. Werden zwei oder mehr Gäste in einem Zimmer untergebracht, gilt diese Verpflichtung für jeden einzelnen Gast. Zur Überprüfung der Identität des Kunden bzw. Gastes ist der Serviced Apartment Vermieter berechtigt, die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zu verlangen.
  2. Nicht angemeldete Besucher oder Gäste sind in den Unterkünften nicht zugelassen. Zutritt zu den Serviced Apartments während des Buchungszeitraums ist ausschließlich den in der Buchung angegebenen Gästen gestattet.

VIII. Gebrauch / Nutzung des Serviced Apartments

  1. Der Serviced Apartment Vermieter überlässt dem Kunden das Serviced Apartment ausschließlich zu Beherbergungszwecken und nur zum vorübergehenden Gebrauch. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Serviced Apartment Vermieters unzulässig.
  2. Tierhaltung ist individuell vor Ort abzustimmen und nur bei einer Aufenthaltsdauer ab 28 Tagen zulässig.
  3. Sämtliche Serviced Apartments sind Nichtraucherapartments. Wird gleichwohl im Serviced Apartment geraucht, ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 500,00 € für gesondert anfallende Reinigungskosten sowie für mögliche Umsatzeinbußen infolge einer vorübergehenden Nichtvermietbarkeit des Apartments fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Serviced Apartment Vermieters bleiben hiervon unberührt.
  4. In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Kunden Waschmaschinen und Trockner als Serviceleistung zur Verfügung. Die Nutzung dieser Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde hat die Geräte vor Benutzung sorgfältig auf Beschädigungen und Rückstände zu prüfen und den Serviced Apartment Vermieter bei Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Serviced Apartment Vermieter haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf sonstige Weise verschmutzt, eingelaufen oder anderweitig beschädigt wurde. Nach Gebrauch sind die Geräte in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu hinterlassen, damit andere Gäste sie nutzen können.

IX. Behandlung der Serviced Apartments

  1. Bei Einzug erhält der Kunde für das Serviced Apartment einen digitalen Key sowie gegebenenfalls weitere Zutritts- und Zugangsmittel, die bei der Abreise an den Serviced Apartment Vermieter zurückzugeben sind.
  2. Der Kunde hat das Serviced Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.
  3. Das Inventar der Serviced Apartments darf nicht entfernt werden. Das Anbringen oder Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.
  4. Der Kunde haftet dem Serviced Apartment Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Räume unzureichend gelüftet, gereinigt oder beheizt werden oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt sind.

X. Haftung

  1. Die Haftung des Serviced Apartment Vermieters ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet der Serviced Apartment Vermieter dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der vorstehende sowie sämtliche sonstigen in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Serviced Apartment oder an dessen Einrichtung hat der Kunde dem Serviced Apartment Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für weitergehende Schäden, die infolge verspäteter Anzeige entstehen, haftet der Kunde. Das Recht des Serviced Apartment Vermieters, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
  3. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Haftungshöchstbeträge gemäß §§ 701 ff. BGB. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde dem Serviced Apartment Vermieter den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung anzeigt (§ 703 BGB).
  4. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf dessen Anfrage, Risiko und gegen Erstattung der anfallenden Kosten nachgesandt. Der Serviced Apartment Vermieter bewahrt solche Gegenstände sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Empfangsberechtigten oder der zuständigen Behörde auf. Er ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an die zuständige Behörde abzuliefern. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist erwirbt der Serviced Apartment Vermieter Eigentum an der Sache, wenn der Empfangsberechtigte weder bekannt geworden ist noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Hinsichtlich des Aufwendungsersatzes für Verwahrung und Erhaltung der Sache sowie hinsichtlich eines etwaigen Finderlohns wird auf §§ 970, 971 BGB verwiesen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 965 ff. BGB unberührt.
  5. Werden dem Kunden Stellplätze in einer Tiefgarage oder auf einem Parkplatz des Serviced Apartment Hauses zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Serviced Apartment Vermieters besteht nicht. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von auf dem Grundstück des Serviced Apartment Hauses abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten haftet der Serviced Apartment Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Ein solcher Schaden ist spätestens vor Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Serviced Apartment Vermieter geltend zu machen.

XI. Betreten des Apartments

  1. Der Serviced Apartment Vermieter sowie dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z. B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice usw.) jederzeit berechtigt, das Serviced Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel innerhalb der mit dem Kunden vorab abgestimmten Leistungszeiten. Können diese im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf den Kunden durchzuführen, etwa durch Ankündigung des Betretens mittels Klopfzeichen und sorgfältige Prüfung, dass der Kunde hierdurch nicht unangemessen gestört wird. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
  2. Bei Gefahr ist dem Serviced Apartment Vermieter sowie dessen Beauftragten oder Bevollmächtigten der Zutritt zum Serviced Apartment zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
  3. Im Übrigen sind der Serviced Apartment Vermieter sowie dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte nach vorheriger Ankündigung berechtigt, das Serviced Apartment zum Zweck der Besichtigung und Überprüfung zu betreten.
  4. Ist der Kunde länger als zwei Wochen abwesend, hat er sämtliche Wasserzuläufe zu schließen und den Schlüssel bzw. die Karte beim Serviced Apartment Vermieter zu hinterlegen.

XII. Laufzeit des Beherbergungsvertrages

  1. Eine Buchung kann für mindestens einen Tag und höchstens für sechs Monate, einschließlich etwaiger Vertragsverlängerungen, vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch ist ausgeschlossen.
  2. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen oder Neubuchungen bleiben vorbehalten.

XIII. Rückgabe des Serviced Apartments

  1. Am Abreisetag ist das Serviced Apartment dem Serviced Apartment Vermieter spätestens bis 10:00 Uhr sauber, vollständig geräumt und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es bei Anreise übernommen wurde.
  2. Bei verspäteter Rückgabe des Serviced Apartments kann der Serviced Apartment Vermieter über den ihm hierdurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) und ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt dem Serviced Apartment Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Bei Abreise sind insbesondere:
    • alle Fenster zu schließen;
    • alle elektrischen Geräte mit Ausnahme des Kühlschranks auszuschalten;
    • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
    • alle Transponderchips sowie sonstige überlassene Schlüssel beim Concierge abzugeben. Außerhalb dessen Anwesenheit diese nach vorheriger Absprache im Apartment zu belassen.
    • sämtliche gegebenenfalls gebuchten Zusatzleistungen (Sachmittel) vollständig in den bei Einzug erhaltenen Boxen bereitzustellen.
  4. Die Endreinigung wird durch den Serviced Apartment Vermieter durchgeführt. Nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen werden die dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten als Sonderreinigung dem Kunden gesondert berechnet. Dies gilt auch, wenn während des Aufenthalts des Kunden übermäßige Verunreinigungen festgestellt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Serviced Apartment Vermieters wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
  5. Etwaige Schäden im oder am Serviced Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar sowie Schäden an Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung angegebene Kreditkarte abgerechnet. Wurde eine alternative Zahlungsmethode vereinbart oder eine andere Sicherheit gestellt, werden entsprechende Schäden und Inventarfehlbestände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht bereits anderweitig in Anspruch genommen wurde. Schäden, die das verfügbare Kreditkartenlimit oder die gestellte Sicherheit übersteigen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit sie bereits bei Abreise im Rahmen der Rückgabe festgestellt werden, in die Schlussrechnung aufgenommen.

XIV. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Serviced Apartment Vermieter aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren innerhalb eines Jahres. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Serviced Apartment Vermieters beruhen, sowie nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Die Datenschutzbestimmungen der EUKIA Immobilien- und Beratungs GmbH sind abrufbar unter: https://www.studiomuc.de/eukina-datenschutzhinweise-serviced-apartments/
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand München. Der Serviced Apartment Vermieter ist jedoch berechtigt, den Kunden nach seiner Wahl auch am Standort des jeweiligen Serviced Apartment Hauses oder am Sitz des Kunden zu verklagen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Serviced Apartment Hauses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich der Kunde und der Serviced Apartment Vermieter, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten rechtlich möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.